Die Heilige Taufe

Das Christsein beginnt mit der Heiligen Taufe. Dort spricht der Dreieinige Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist, sein Ja zu Ihnen. Meistens werden Säuglinge getauft, aber auch immer mehr Erwachsene suchen den christlichen Glauben und finden dort ihr geistliches Zuhause. Voraussetzung für die Taufe eines Säuglings in der Großen Kreuzgemeinde ist, dass mindestens ein Elternteil zur Kirchengemeinde gehört. Die Taufe grundsätzlich nur einmal gespendet. Eine Wiedertaufe ist nicht möglich.

Warum taufen?

Der christliche Glaube gibt Halt und eröffnet einen neuen Lebenshorizont. In der Heiligen Taufe handelt der Dreieinige Gott umfassend. Dort beginnt ein neues Leben und ewiges Leben wird dort geschenkt. Darum ist die Taufe auch eine zweite Geburt. Mit der ersten, leiblichen Geburt werden wir Erdenbürger, Mitglieder einer Familie, mit der zweiten Geburt werden Bürger im Reich Gottes und Glied einer christlichen Gemeinde mit Schwestern und Brüdern im Herrn.

In der Taufe geht der Dreieinige Gott eine lebendige Verbindung ein, die nicht einmal der Tod unterbrechen kann. Denn durch die Taufe sind die Mächte, die Chaos ins Leben bringen Sünde, Tod und Teufel, gebändigt und besiegt.

So schenkt uns der Dreieinige Gott Vergebung der Sünden, Erlösung vom ewigem Tod und dem Teufel, und schenkt uns Gotteskindschaft und ewiges Leben.

Wann taufen?

Die Taufe sollte nicht zu lange aufgeschoben werden, sondern möglichst früh nach der Geburt erfolgen.

Das Taufgespräch

Zunächst bitten Sie den Pastor um ein Taufgespräch. Dort werden die grundsätzlichen Inhalte der Taufe und der Ablauf im Gottesdienst besprochen. An dem Taufgespräch sollen neben den Eltern des Täuflings auch die Taufpaten anwesend sein.

Die Taufpaten

Paten sind geistliche Väter oder Mütter ihres Patenkindes. Stellvertretend für den unmündigen Säugling bekennen die Paten den christlichen Glauben während der Taufhandlung. Taufpate kann nur der werden, wer getauft und konfirmiert ist, zu einer christlichen Kirche gehört und die Berechtigung zur Übernahme eines Patenamtes hat. Hierzu wird ein so  genannter Patenschein benötigt, der von dem für Sie zuständigen Pfarramt ausgestellt wird.  Eltern sollen die Paten gewissenhaft aussuchen. Mindestens ein Pate soll Glied der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) sein, damit das Kind auch in "seine" lutherische Kirche hineinwächst.

Es gibt keine Vorgaben, wie viele Taufpaten ein Kind haben soll. Es kann aber für ein Kind gut und hilfreich sein mehrere Paten zu haben.

Taufzeuge

Taufpate kann nur werden, wer Glied der Kirche ist. Mit dem Kirchenaustritt ist dokumentiert worden, dass der in der Kirche gelebte christliche Glaube keine Bedeutung zugemessen wird. Diese Entscheidung nimmt die Kirche ernst. Weil im Rahmen der Taufhandlung die Paten versprechen mitzuhelfen das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, ist es zu Recht eine Zumutung von einem Ausgetretenen ein solches Versprechen einzufordern.

Wer nicht Glied einer christlichen Kirche ist kann jedoch Taufzeuge werden, das heißt, bei der Taufe dabei sein und dem Kind später bezeugen, dass es tatsächlich getauft wurde.

Taufe von älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Wenn ein älteres Kind getauft werden möchte, besucht es zuvor den Konfirmandenunterricht. Innerhalb des Konfirmandenkurses kann dann das Kind getauft werden. 

Wollen Jugendliche und Erwachsene getauft werden, absolvieren sie zuvor einen Taufunterricht. Die wesentlichen Inhalte des Glaubens werden dort erklärt. Informationen dazu bekommen sie beim Pastor.

Wo wird die Taufe vollzogen?

Die Taufe wird in der Kirche im Gemeindegottesdienst vollzogen.

Möglichkeiten der Mitwirkung bei der Taufhandlung

Sie können in Absprache mit dem Pastor einen Taufspruch aus der Bibel aussuchen. Weiter können Sie eine Taufkerze für Ihr Kind zur Taufe mitbringen. Auch ist es möglich den Taufstein mit Blumen zu schmücken.

Taufanmeldung

Bitte wenden Sie sich an eines der Pfarrämter und vereinbaren rechtzeitig einen Termin zur Taufe. Mögliche Tauftermine erfahren sie im Kirchenbüro. Sie stehen auch im Gemeindebrief auf der Gottesdienstseite (S.10).