Der Kirchenbeitrag
Kirchenbeiträge werden in der SELK und damit auch in der Großen Kreuzgemeinde nicht über das Finanzamt eingezogen. Alle Gemeindeglieder sind nach der Gemeindeordnung verpflichtet für die rechtzeitige Zahlung eines angemessenen Kirchenbeitrags zu sorgen.
Ein Dauerauftrag kann hilfreich sein, dann kann die Überweisung nicht vergessen werden. Bitte denken Sie an die regelmäßige Anpassung der Beitragshöhe.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den Mindestbeitrag.
Nettoeinkommen | 3% Kirchenbeitrag |
---|---|
500 EUR | 15 EUR |
1.000 EUR | 30 EUR |
1.500 EUR | 45 EUR |
2.000 EUR | 60 EUR |
2.500 EUR | 75 EUR |
usw. |
Konto für Kirchenbeiträge :
BIC GENODEF1HMN
IBAN DE54 2579 1635 0002 0001 00
Spenden
Spenden sind für die Kirchengemeinde und viele gemeinnützige Organisationen unverzichtbar. Diese werden für unendlich viele Zwecke dringend benötigt.
Aktuelles Beispiel innerhalb der Großen Kreuzgemeinde sind nach der Fertigstellung des Lutherhauses die energetische Verbesserung des Pfarrhauses II und Sanierungsarbeiten am Kirchengebäude.
Ein weiteres Beispiel : Die Kantorenstelle wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Jährlich werden von Gemeindegliedern und Freunden der Kirchenmusik bis zu 50.000 EUR gespendet, um diese wichtige Stelle erhalten zu können.
Beispiele für Projekte außerhalb der eigenen Gemeinde:
- Bausteinsammlung
- Jugenddorf Molzen
- Diakonische Werke der SELK - Katastrophenhilfe
- Christoffel Blindenmission
- Brot für die Welt
- Missionskooperation mit dem ELM ( Evangelisch Lutherisches Missionswerk in Hermannsburg)